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· KW 37

KI-Digest KW 37

Und Ihre Kalkulation verliert dabei womöglich den Rechtsschutz.

Guten Morgen,

diese Woche ist auf der Regelungsseite nichts Neues passiert, das Sie betrifft. Das nehme ich zum Anlass für ein Thema, das in vielen Betrieben längst läuft, über das aber selten gesprochen wird — weil es niemand beschlossen hat.

Am Schluss noch eine Erinnerung: Der 27. September ist in zwei Wochen.

Praxis

Wenn die Kalkulation im Chatfenster landet

Der Vorgang ist harmlos gemeint. Jemand soll ein Angebot schreiben, hat wenig Zeit, öffnet die kostenlose Version eines KI-Dienstes und kopiert die Kalkulation hinein, damit die Zahlen stimmen. Fünf Minuten gespart, Angebot fertig, niemand hat etwas Böses getan.

Der bekannte Einwand ist der Datenschutz, und der stimmt auch. Interessanter ist aber ein zweiter, über den kaum jemand spricht: Geschäftsgeheimnisse sind rechtlich nur so lange geschützt, wie ihr Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft. Eine Kalkulation, eine Kundenliste oder eine Rezeptur, die in einem Dienst ohne Vertraulichkeitszusage gelandet ist, lässt sich als geheim gehalten nur noch schwer verteidigen. Der Schutz ist dann möglicherweise weg — nicht, weil jemand etwas gestohlen hat, sondern weil er nicht mehr geheim war.

Dazu kommt das praktische Problem: Was einmal eingegeben wurde, lässt sich weder zurückholen noch gezielt löschen. Und weil es über ein privates Konto lief, weiß im Betrieb später niemand, welche Unterlagen wann wohin gewandert sind.

Was das für Sie heißt: Das Problem ist nicht die KI, sondern die fehlende Regel. Wer nichts vorgibt, bekommt private Konten — nicht aus Trotz, sondern weil das Werkzeug in zehn Sekunden offen ist und die Arbeit drängt. Verbote helfen dabei wenig; eine benannte, erlaubte Möglichkeit schon.

Quelle: KI-Wissensdatenbank Österreich

Werkzeug

Eine Seite genügt — was hineingehört

Vor einigen Wochen stand hier, dass für die KI-Kompetenzpflicht kein Zertifikat nötig ist. Die naheliegende Anschlussfrage blieb offen: Was reicht denn dann? Österreichische Anwaltskanzleien beschreiben es für Betriebe unserer Größenordnung recht einheitlich — eine schriftliche Nutzungsrichtlinie, eine kurze Einweisung im Halbjahr mit Anwesenheitsliste, und eine Einheit für neue Leute beim Einstieg.

Die Richtlinie darf kurz sein. Vier Punkte tragen den größten Teil:

Welche Werkzeuge erlaubt sind. Eine benannte Liste. Alles andere ist nicht erlaubt — das ist einfacher zu merken als eine Verbotsliste.

Was nie hineingehört. Kundendaten, Bewerbungsunterlagen, Kalkulationen, Verträge, Gesundheitsdaten.

Wer prüft, bevor etwas hinausgeht. Das ist derselbe Punkt, der die Kennzeichnungspflicht bei Texten entfallen lässt.

Wen man fragt, wenn man unsicher ist. Ein Name. Ohne den wird im Zweifel einfach gemacht.

Was das für Sie heißt: Die Wirtschaftskammer stellt unter wko.at/ki kostenlose Muster-Richtlinien bereit — damit müssen Sie nicht bei null anfangen. Und wer allein arbeitet, schreibt die Regeln eben für sich selbst auf. Der Nachweis zählt genauso.

Quelle: Brandauer Rechtsanwälte, Salzburg

In eigener Sache

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Erinnerung

Noch zwei Wochen bis zum 27. September

Zur Erinnerung aus der vergangenen Ausgabe: Ab dem 27. September dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch verwendet werden, wenn sie sich belegen lassen — „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig hergestellt“. Das betrifft jede Website, auf der geworben wird, nicht nur Webshops. Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung werden ebenfalls unzulässig.

Wer online an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich zwei standardisierte Hinweise: einen harmonisierten Gewährleistungshinweis mit QR-Code und, unter bestimmten Bedingungen, ein Garantielabel beim Produkt.

Was das für Sie heißt: Das Durchsuchen der eigenen Texte ist an einem Abend erledigt und unabhängig vom endgültigen Gesetzeswortlaut sinnvoll. Wer einen Shop betreibt und die Garantiedaten der Lieferanten noch nicht beisammen hat: Das ist der Teil, der länger dauert als gedacht.

Quelle: WKO, Informationspflichten für Webshops

Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun

1. Einmal fragen, wer im Betrieb welche KI-Werkzeuge verwendet. Ohne Vorwurf — sonst bekommen Sie keine ehrliche Antwort.

2. Die eine Seite Regeln aufschreiben. Vier Punkte, mehr nicht.

3. Website nach Umweltwörtern durchsuchen. Was Sie nicht belegen können, kommt weg.

Kennen Sie jemanden, für den das nützlich wäre? Leiten Sie diese Mail einfach weiter — angemeldet wird man unter forms.mitkipro.eu/anmelden.

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an ronald@mitkipro.eu. Ich lese jede Nachricht selbst.

Bis nächsten Sonntag,

Ronald Wiplinger

Mit KI Pro FlexCo, Wien

Quellen