KI-Digest KW 36
Und wenn eine KI Ihre Werbetexte schreibt, steht das Wort schnell drin.
Guten Morgen,
die nächste Frist, die Sie betrifft, kommt diesmal nicht aus der KI-Verordnung. Am 27. September ändern sich die Regeln dafür, was Sie in Werbetexten behaupten dürfen — und für Webshops kommen zwei neue Pflichtangaben dazu. Das sind drei Wochen.
Mit KI hat es trotzdem zu tun, und zwar unmittelbar: Wer Texte von einer KI schreiben lässt, bekommt bestimmte Wörter frei Haus geliefert. Genau die sind ab Ende September heikel.
Praxis
„Nachhaltig“ dürfen Sie ab 27. September nur noch mit Beleg schreiben
Ab dem 27. September gelten verschärfte Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Wörter wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig hergestellt“ oder „recycelbar“ dürfen dann nur noch verwendet werden, wenn sie sich durch geprüfte Nachweise belegen lassen. Das betrifft Produktbeschreibungen ebenso wie Werbetexte und Labels — also nicht nur Webshops, sondern jede Website, auf der geworben wird.
Zusätzlich werden Nachhaltigkeitssiegel unzulässig, die nicht auf einer anerkannten Zertifizierung beruhen. Ein selbst gestaltetes grünes Abzeichen auf der Startseite kann damit zum Problem werden.
Und hier kommt die KI ins Spiel: Wer einen Werbetext von ChatGPT, Claude oder Gemini schreiben lässt, bekommt solche Wörter besonders gern geliefert. Sie klingen gut, kosten nichts und stehen in jedem Trainingstext. Genau deshalb rutschen sie unbemerkt in Texte, die vorher keine solche Behauptung enthielten.
Was das für Sie heißt: Gehen Sie Ihre Website einmal mit der Suchfunktion durch — „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „öko“. Zu jedem Fund die Frage: Könnte ich das belegen, wenn jemand fragt? Wenn nicht, ersatzlos streichen. Das ist billiger als jede Diskussion darüber später.
Quelle: WKO, Informationspflichten für Webshops
Frist
Webshops brauchen zwei neue Pflichtangaben
Wenn Sie Waren an Verbraucher online verkaufen, kommen zum selben Datum zwei standardisierte Hinweise dazu.
Der erste ist ein harmonisierter Gewährleistungshinweis mit QR-Code, der auf europäische Informationsseiten führt. Er muss gut sichtbar im Shop stehen. Wichtig: Das Format ist vorgegeben, auch die Farben — Sie können ihn nicht frei gestalten.
Der zweite ist ein Garantielabel beim einzelnen Produkt. Es greift nur unter drei Bedingungen gleichzeitig: Die Herstellergarantie läuft länger als zwei Jahre, sie ist kostenlos, und sie deckt das gesamte Produkt ab. Trifft eines davon nicht zu, entfällt das Label.
Was das für Sie heißt: Diese Hinweise ersetzen nichts — AGB, Widerrufsbelehrung und Garantiebedingungen bleiben daneben bestehen. Wer viele Produkte verschiedener Hersteller führt, hat den größeren Teil der Arbeit nicht beim Einbauen, sondern beim Zusammentragen der Garantiedaten. Damit würde ich diese Woche anfangen, nicht in der letzten.
Quelle: WKO, Informationspflichten im Fernabsatz
In eigener Sache
Die Frage kommt um 22 Uhr. Die Antwort auch.
Klara beantwortet Fragen auf Ihrer Website, wenn Sie längst Feierabend haben — und sagt dabei von sich aus, dass sie eine Künstliche Intelligenz ist. Sehen Sie sich an, wie das aussieht, bevor Sie über einen eigenen Assistenten nachdenken.
Einordnung
Das österreichische Gesetz dazu gibt es noch nicht
Anders als die KI-Verordnung gilt diese EU-Richtlinie nicht unmittelbar. Sie muss erst in österreichisches Recht gegossen werden, und zwar über eine Änderung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes. Die Wirtschaftskammer schreibt dazu, das Gesetzgebungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen.
Das ist dieselbe Lage wie bei der KI-Aufsicht, über die wir vor zwei Wochen geschrieben haben: Der europäische Termin steht fest, die österreichische Umsetzung hinkt hinterher. Für Sie ändert das wenig — der 27. September bleibt der 27. September, und die Details werden sich gegenüber der Richtlinie kaum verschieben.
Was das für Sie heißt: Nicht auf das fertige Gesetz warten, aber auch nichts überstürzen. Das Aufräumen der Werbetexte aus Meldung eins können Sie sofort machen — das gilt unabhängig vom genauen Gesetzeswortlaut. Bei den standardisierten Hinweisen im Shop lohnt es sich, kurz vorher noch einmal auf die WKO-Seite zu schauen, ob die endgültige Fassung Abweichungen bringt.
Quelle: WKO, Internetrecht
Drei Wochen, drei Schritte
1. Diese Woche: Website nach Umweltwörtern durchsuchen. Was Sie nicht belegen können, kommt weg.
2. Nächste Woche, falls Sie einen Shop haben: Garantiedaten Ihrer Lieferanten zusammentragen. Das dauert länger als das Einbauen.
3. Dritte Woche: Hinweise einbauen und den Shop einmal als Kunde durchklicken.
Kennen Sie jemanden mit einem Webshop? Leiten Sie diese Mail einfach weiter — angemeldet wird man unter forms.mitkipro.eu/anmelden.
Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an ronald@mitkipro.eu. Ich lese jede Nachricht selbst.
Bis nächsten Sonntag,
Ronald Wiplinger
Mit KI Pro FlexCo, Wien