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  <title>KI-Digest</title>
  <link>https://digest.mitkipro.eu/</link>
  <description>Der wöchentliche Newsletter von Mit KI Pro. Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben zum Nachlesen.</description>
  <language>de-AT</language>
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  <lastBuildDate>Sun, 27 Sep 2026 06:00:00 +0200</lastBuildDate>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 39</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw39/</link>
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    <pubDate>Sun, 27 Sep 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Mittwoch ist Frist — und der Button allein reicht nicht.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>die Umweltwörter-Regel gilt ab heute. Die zweite Frist ist am Mittwoch, und dazu ist etwas nachzutragen: Der Widerrufsbutton allein genügt nicht. Das Gesetz verlangt zusätzlich, dass die Widerrufsbelehrung beschreibt, <em>wo</em> der Button zu finden ist. Wer nur die Schaltfläche einbaut, hat die Hälfte gemacht.</p>
<p>Danach zwei Meldungen, die zusammengehören: ein KI-Agent, der irgendwo war, wo er nicht sein sollte — und die Frage, an wen man sich in Österreich wendet, wenn so etwas hier passiert.</p>
<p><em>Frist</em></p>
<h2>Der Button allein genügt nicht</h2>
<p>Am Mittwoch, dem 1. Oktober, tritt die Pflicht zur elektronischen Rücktrittsfunktion in Kraft. Sie greift dort, wo ein Vertrag tatsächlich über die Oberfläche zustande kommt — Shop, App, Buchungsstrecke, Kundenportal. Was danach individuell per Telefon oder E-Mail ausgehandelt und geschlossen wird, fällt nicht darunter.</p>
<p>Der Ablauf steht so im Gesetz: eine hervorgehobene, leicht zugängliche Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, die während der gesamten Rücktrittsfrist erreichbar bleibt. Dahinter ein Formular mit genau drei Angaben — Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags, und auf welchem Weg die Bestätigung kommen soll. Am Ende eine zweite Schaltfläche, die <strong>ausschließlich</strong> mit „Widerruf bestätigen“ beschriftet sein darf; ein Zusatz wie „jetzt verbindlich“ ist dort nicht zulässig. Anschließend geht unverzüglich eine Eingangsbestätigung hinaus, die den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthält.</p>
<p>Und der Teil, der leicht untergeht: Die Widerrufsbelehrung muss ab Mittwoch auch über <em>Bestehen und Platzierung</em> dieser Funktion informieren. Der Button muss also nicht nur da sein — es muss auch im Text stehen, wo er sitzt. Wer nur die Schaltfläche einbaut und die Belehrung unverändert lässt, erfüllt eine von zwei Pflichten.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Drei Tage. Bei einer gängigen Shop-Software zuerst beim Anbieter nachfragen — und dabei gleich fragen, ob die mitgelieferte Widerrufsbelehrung den Hinweis auf die Platzierung schon enthält. Bei selbst gebauten Seiten braucht es beides von Hand. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 1.450 Euro. Maßgeblich sind Verträge, die nach dem 30. September geschlossen werden; für laufende Verträge ändert sich nichts.</p>
<p>Quellen: <a href="https://www.wko.at/internetrecht/informationspflichten-webshops">WKO, Informationspflichten für Webshops</a> · <a href="https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2026/59">Bundesgesetzblatt I Nr. 59/2026</a></p>
<p><em>Praxis</em></p>
<h2>Ein KI-Agent war dort, wo ihn niemand haben wollte</h2>
<p>Australiens Premierminister hat am vergangenen Samstag öffentlich gemacht, dass ein KI-Agent von OpenAI sich unbefugt Zugang zur Datenbank des staatlichen Gesundheitsdienstes Medicare verschafft hat. Betroffen waren mindestens vier Behördenseiten. OpenAI erklärt, es sei nicht absichtlich geschehen und es seien keine privaten Daten gefährdet worden. Die Chefs von OpenAI und Anthropic wurden vor einen Senatsausschuss geladen.</p>
<p>Die Zeitachse ist der eigentliche Punkt. Der Zugriff fand im <strong>Juni</strong> statt. OpenAI hat ihn im <strong>August</strong> entdeckt. Öffentlich wurde er im <strong>September</strong>. Wie der Agent hineinkam, sagt bislang keine der Meldungen — und wir behaupten es hier auch nicht.</p>
<p>Das ist kein Argument gegen KI-Assistenten. Es ist ein Argument dafür, vorher zu wissen, was sie erreichen können. Ein Assistent, der Termine einträgt, Mails vorsortiert oder Angebote heraussucht, braucht Zugang zu Postfach, Kalender oder Kundendaten. Dieser Zugang ist der interessante Teil, nicht das Gespräch mit dem Assistenten.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Zwei Fragen, für jeden KI-Dienst, den Sie angebunden haben. Erstens: Worauf hat er Zugriff — nur lesen oder auch schreiben und senden? Zweitens, die unangenehmere: Würde ich es merken? Wenn ein Weltkonzern zwei Monate gebraucht hat, ist die Frage nicht unfair. Wo es nur ums Lesen geht, genügt oft ein Zugang mit weniger Rechten.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.business-standard.com/world-news/openai-anthropic-ceos-called-to-appear-at-australian-senate-inquiry-on-ai-126092700126_1.html">Bericht zur Senatsvorladung, 27. September 2026</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>Wenn Sie die Website diese Woche ohnehin öffnen</p>
<p>Die meisten Besucher schauen, gehen wieder und bleiben namenlos. Unser Leads-Magnet macht daraus eine kurze, freundliche Strecke, an deren Ende eine echte Anfrage steht — mit Namen, Anliegen und Erreichbarkeit, sauber eingeholt und dokumentiert. Einrichtung 300 Euro, danach 29 Euro im Monat.</p>
<p><a href="https://forms.mitkipro.eu/landing">Ansehen</a></p>
<p><em>Einordnung</em></p>
<h2>Volle Pflicht, keine Aufsicht</h2>
<p>Angenommen, ein ähnlicher Vorfall passiert hier. An wen wendet man sich? Die Antwort ist unbefriedigend, aber es ist gut, sie vorher zu kennen. Die KI-Verordnung verlangt von jedem Mitgliedstaat eine Marktüberwachungsbehörde. Die Frist dafür war der 2. August 2025. In der offiziellen Liste der Europäischen Kommission steht bei Österreich bis heute ein Strich.</p>
<p>Auch die staatliche KI-Servicestelle schreibt es selbst: „Derzeit gibt es noch keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten des AI Act in Österreich.“ Sie berät und informiert, sie ist keine Aufsicht. Ein Durchführungsgesetz gibt es nicht, nicht einmal einen Entwurf in Begutachtung; der einzige Antrag im Parlament wurde zweimal vertagt. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ist deswegen bislang nicht öffentlich dokumentiert.</p>
<p>Wichtig ist, was daraus <em>nicht</em> folgt. Die KI-Verordnung ist eine Verordnung und gilt unmittelbar. Die Transparenzpflichten — der Chatbot, der sich als KI zu erkennen gibt, die Kennzeichnung täuschend echter KI-Inhalte — gelten seit 2. August 2026 vollständig. Was fehlt, ist nur die Behörde, die sie durchsetzt. Die Pflicht besteht, der Prüfer fehlt. Auf so einen Zustand würde ich keinen Betrieb aufbauen: Der Wettbewerbsweg funktioniert schon heute, und eine Behörde kann jederzeit kommen — rückblickend auf einen Zustand, der dann schon lange sichtbar war.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Einen funktionierenden Weg gibt es. Wo bei einem KI-Vorfall personenbezogene Daten im Spiel sind, ist die Datenschutzbehörde zuständig und kann ein Verfahren führen — dort kann man Beschwerde einbringen. Für fachliche Auskünfte zur KI-Verordnung antwortet die KI-Servicestelle unter ki@rtr.at. Für alles darüber hinaus gibt es derzeit keine Adresse.</p>
<p>Quellen: <a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/market-surveillance-authorities-under-ai-act">Europäische Kommission, Liste der Marktüberwachungsbehörden</a> · <a href="https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/faq/FAQ.de.html">RTR KI-Servicestelle, FAQ</a> · <a href="https://dsb.gv.at/kuenstlichebrintelligenz/kuenstliche-intelligenz-datenschutz">Datenschutzbehörde zu KI</a></p>
<p>Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun</p>
<p><strong>1.</strong> Falls online Verträge zustande kommen: bis Mittwoch Rücktrittsfunktion <em>und</em> Hinweis auf ihre Platzierung in der Widerrufsbelehrung.</p>
<p><strong>2.</strong> Aufschreiben, welcher KI-Dienst Zugang zu Postfach, Kalender oder Kundendaten hat. Eine Liste auf einem Blatt genügt fürs Erste.</p>
<p><strong>3.</strong> Für den Kalender: Am 2. Dezember endet die Übergangsfrist für die Kennzeichnung von Inhalten, die mit vor August eingeführten Werkzeugen erzeugt werden.</p>
<p>Kennen Sie jemanden, der einen KI-Assistenten an sein Postfach gelassen hat? Die zweite Meldung ist für den gedacht — leiten Sie sie einfach weiter. Angemeldet wird man unter <a href="https://forms.mitkipro.eu/anmelden">forms.mitkipro.eu/anmelden</a>.</p>
<p>Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an <a href="mailto:ronald@mitkipro.eu">ronald@mitkipro.eu</a>. Ich lese jede Nachricht selbst.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 38</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw38/</link>
    <guid isPermaLink="true">https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw38/</guid>
    <pubDate>Sun, 20 Sep 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Eine davon betrifft jede Website, nicht nur Webshops.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>in den nächsten elf Tagen laufen zwei Fristen ab. Die eine betrifft nur Online-Shops, die andere jede Website, auf der geworben wird.</p>
<p>Bei der ersten gibt es einen Haken: Zahlreiche Ratgeberseiten nennen noch ein Datum, das für Österreich überholt ist. Damit fangen wir an.</p>
<p><em>Frist</em></p>
<h2>Der Widerrufsbutton kommt am 1. Oktober — nicht im Juni</h2>
<p>Wer online Verträge mit Verbrauchern abschließt, muss ab 1. Oktober eine elektronische Rücktrittsfunktion anbieten — den sogenannten Widerrufsbutton. Betroffen sind Webshops, Apps, Buchungssysteme und Kundenportale, also alles, worüber ein Vertrag tatsächlich zustande kommt. Verträge, die nur per E-Mail oder Telefon geschlossen werden, fallen nicht darunter.</p>
<p>Der Ablauf ist im Gesetz vorgegeben: eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“, die ohne Anmeldung erreichbar ist und während der gesamten Rücktrittsfrist sichtbar bleibt. Dahinter ein Formular, am Ende eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Danach muss unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit hinausgehen.</p>
<p>Und der Haken, weshalb diese Meldung hier steht: Viele Seiten nennen als Stichtag noch den 19. Juni. Das war der europäische Termin. Der Nationalrat hat das Inkrafttreten für Österreich per Abänderungsantrag auf den 1. Oktober verschoben, um eine Rückwirkung zu vermeiden. Maßgeblich sind Verträge, die nach dem 30. September geschlossen werden. Wer allerdings auch nach Deutschland verkauft, ist dort bereits seit Juni in der Pflicht.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Elf Tage. Wer eine gängige Shop-Software verwendet, sollte zuerst beim Anbieter nachfragen — für die verbreiteten Systeme gibt es fertige Lösungen. Bei selbst gebauten Seiten oder Baukästen ohne eigene Funktion braucht es eine eigene Widerrufsseite. Als Strafrahmen sind bis zu 1.450 Euro vorgesehen.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/noe/e-commerce/e-commerce-rechtsfrage-22-widerrufsbutton">WKO, E-Commerce-Rechtsfrage zum Widerrufsbutton</a></p>
<p><em>Erinnerung</em></p>
<h2>Nächsten Sonntag: „Nachhaltig“ braucht einen Beleg</h2>
<p>Am 27. September — kommenden Sonntag — dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch verwendet werden, wenn sie sich belegen lassen. „Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig hergestellt“, „recycelbar“. Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung werden ebenfalls unzulässig.</p>
<p>Das gilt für Produktbeschreibungen, Werbetexte und Labels — also für jede Website, auf der geworben wird, nicht nur für Shops. Wer online an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich den harmonisierten Gewährleistungshinweis mit QR-Code und, unter bestimmten Bedingungen, ein Garantielabel beim Produkt.</p>
<p>Die beiden Termine liegen vier Tage auseinander. Wer einen Shop betreibt, macht daraus sinnvollerweise einen Arbeitsgang statt zwei.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Das Durchsuchen der eigenen Texte ist an einem Abend erledigt. Suchfunktion öffnen, nach „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „öko“ suchen, und bei jedem Treffer fragen: Könnte ich das belegen? Wenn nicht, streichen.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/internetrecht/informationspflichten-webshops">WKO, Informationspflichten für Webshops</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>„Guten Tag! Ich bin Klara, eine Künstliche Intelligenz.“</p>
<p>So beginnt jedes Gespräch mit unserer digitalen Beraterin — der Hinweis steht im ersten Satz, das Label bleibt dauerhaft sichtbar. Genau so, wie es die Aufsicht als geeignet beschreibt. Sehen Sie sich an, wie das in der Praxis aussieht.</p>
<p><a href="https://klara.mitkipro.eu">Klara ansehen</a></p>
<p><em>Einordnung</em></p>
<h2>Vier Dinge, die von außen in fünf Minuten sichtbar sind</h2>
<p>Alle Pflichten der letzten Wochen haben eines gemeinsam: Ob jemand sie erfüllt hat, sieht man beim Ansehen der Website. Dafür braucht es keine Behörde und keine Prüfung — es genügt ein Mitbewerber mit fünf Minuten Zeit. Verstöße können nach dem Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, und diese Schiene funktioniert unabhängig davon, ob eine Aufsichtsbehörde bereits benannt ist.</p>
<p><strong>Der Chatbot.</strong> Sagt er im ersten Satz, dass er eine KI ist? Ein Hinweis nur in den AGB reicht ausdrücklich nicht.</p>
<p><strong>Die Bilder.</strong> Sieht ein KI-Bild wie ein echtes Foto aus, braucht es eine sichtbare Zeile darunter. Zeichnungen und Symbolgrafiken nicht.</p>
<p><strong>Die Werbewörter.</strong> Ab nächstem Sonntag jedes „nachhaltig“ ohne Beleg.</p>
<p><strong>Der Widerrufsbutton.</strong> Ab 1. Oktober, falls online Verträge zustande kommen.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Nehmen Sie sich die fünf Minuten selbst, bevor sie ein anderer nimmt. Website aufrufen, als wären Sie ein fremder Besucher, und die vier Punkte der Reihe nach durchgehen. Was auffällt, notieren — erledigen können Sie es danach in Ruhe.</p>
<p>Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun</p>
<p><strong>1.</strong> Website nach Umweltwörtern durchsuchen. Frist ist nächsten Sonntag.</p>
<p><strong>2.</strong> Falls online Verträge zustande kommen: heute beim Shop-Anbieter nachfragen, ob der Widerrufsbutton schon vorbereitet ist.</p>
<p><strong>3.</strong> Die eigene Startseite einmal mit fremden Augen ansehen. Vier Punkte, fünf Minuten.</p>
<p>Kennen Sie jemanden mit einem Webshop? Für den ist diese Ausgabe vermutlich die nützlichste seit Längerem — leiten Sie sie einfach weiter. Angemeldet wird man unter <a href="https://forms.mitkipro.eu/anmelden">forms.mitkipro.eu/anmelden</a>.</p>
<p>Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an <a href="mailto:ronald@mitkipro.eu">ronald@mitkipro.eu</a>. Ich lese jede Nachricht selbst.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 37</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw37/</link>
    <guid isPermaLink="true">https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw37/</guid>
    <pubDate>Sun, 13 Sep 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Und Ihre Kalkulation verliert dabei womöglich den Rechtsschutz.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>diese Woche ist auf der Regelungsseite nichts Neues passiert, das Sie betrifft. Das nehme ich zum Anlass für ein Thema, das in vielen Betrieben längst läuft, über das aber selten gesprochen wird — weil es niemand beschlossen hat.</p>
<p>Am Schluss noch eine Erinnerung: Der 27. September ist in zwei Wochen.</p>
<p><em>Praxis</em></p>
<h2>Wenn die Kalkulation im Chatfenster landet</h2>
<p>Der Vorgang ist harmlos gemeint. Jemand soll ein Angebot schreiben, hat wenig Zeit, öffnet die kostenlose Version eines KI-Dienstes und kopiert die Kalkulation hinein, damit die Zahlen stimmen. Fünf Minuten gespart, Angebot fertig, niemand hat etwas Böses getan.</p>
<p>Der bekannte Einwand ist der Datenschutz, und der stimmt auch. Interessanter ist aber ein zweiter, über den kaum jemand spricht: Geschäftsgeheimnisse sind rechtlich nur so lange geschützt, wie ihr Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft. Eine Kalkulation, eine Kundenliste oder eine Rezeptur, die in einem Dienst ohne Vertraulichkeitszusage gelandet ist, lässt sich als geheim gehalten nur noch schwer verteidigen. Der Schutz ist dann möglicherweise weg — nicht, weil jemand etwas gestohlen hat, sondern weil er nicht mehr geheim war.</p>
<p>Dazu kommt das praktische Problem: Was einmal eingegeben wurde, lässt sich weder zurückholen noch gezielt löschen. Und weil es über ein privates Konto lief, weiß im Betrieb später niemand, welche Unterlagen wann wohin gewandert sind.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Das Problem ist nicht die KI, sondern die fehlende Regel. Wer nichts vorgibt, bekommt private Konten — nicht aus Trotz, sondern weil das Werkzeug in zehn Sekunden offen ist und die Arbeit drängt. Verbote helfen dabei wenig; eine benannte, erlaubte Möglichkeit schon.</p>
<p>Quelle: <a href="https://ki-wissensdatenbank.at/ratgeber/firmendaten-in-chatgpt-eingeben/">KI-Wissensdatenbank Österreich</a></p>
<p><em>Werkzeug</em></p>
<h2>Eine Seite genügt — was hineingehört</h2>
<p>Vor einigen Wochen stand hier, dass für die KI-Kompetenzpflicht kein Zertifikat nötig ist. Die naheliegende Anschlussfrage blieb offen: Was reicht denn dann? Österreichische Anwaltskanzleien beschreiben es für Betriebe unserer Größenordnung recht einheitlich — eine schriftliche Nutzungsrichtlinie, eine kurze Einweisung im Halbjahr mit Anwesenheitsliste, und eine Einheit für neue Leute beim Einstieg.</p>
<p>Die Richtlinie darf kurz sein. Vier Punkte tragen den größten Teil:</p>
<p><strong>Welche Werkzeuge erlaubt sind.</strong> Eine benannte Liste. Alles andere ist nicht erlaubt — das ist einfacher zu merken als eine Verbotsliste.</p>
<p><strong>Was nie hineingehört.</strong> Kundendaten, Bewerbungsunterlagen, Kalkulationen, Verträge, Gesundheitsdaten.</p>
<p><strong>Wer prüft, bevor etwas hinausgeht.</strong> Das ist derselbe Punkt, der die Kennzeichnungspflicht bei Texten entfallen lässt.</p>
<p><strong>Wen man fragt, wenn man unsicher ist.</strong> Ein Name. Ohne den wird im Zweifel einfach gemacht.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Die Wirtschaftskammer stellt unter <a href="https://www.wko.at/ki">wko.at/ki</a> kostenlose Muster-Richtlinien bereit — damit müssen Sie nicht bei null anfangen. Und wer allein arbeitet, schreibt die Regeln eben für sich selbst auf. Der Nachweis zählt genauso.</p>
<p>Quelle: <a href="https://brandauer-rechtsanwaelte.at/2026/05/19/eu-ki-verordnung-pflichten-kmu-2026/">Brandauer Rechtsanwälte, Salzburg</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>Die Anfrage kommt, während Sie arbeiten.</p>
<p>Der Leads-Magnet fängt Interessenten auf Ihrer Website ab, fragt das Nötige ab und legt Ihnen die fertige Anfrage in die Mailbox. Rund um die Uhr, auch dann, wenn Sie längst zugesperrt haben. Einrichtung, Betrieb und Wartung übernehmen wir.</p>
<p><strong>300 € Einrichtung, danach 29 € im Monat.</strong></p>
<p><a href="https://forms.mitkipro.eu/landing">Leads-Magnet ansehen</a></p>
<p><em>Erinnerung</em></p>
<h2>Noch zwei Wochen bis zum 27. September</h2>
<p>Zur Erinnerung aus der vergangenen Ausgabe: Ab dem 27. September dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch verwendet werden, wenn sie sich belegen lassen — „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig hergestellt“. Das betrifft jede Website, auf der geworben wird, nicht nur Webshops. Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung werden ebenfalls unzulässig.</p>
<p>Wer online an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich zwei standardisierte Hinweise: einen harmonisierten Gewährleistungshinweis mit QR-Code und, unter bestimmten Bedingungen, ein Garantielabel beim Produkt.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Das Durchsuchen der eigenen Texte ist an einem Abend erledigt und unabhängig vom endgültigen Gesetzeswortlaut sinnvoll. Wer einen Shop betreibt und die Garantiedaten der Lieferanten noch nicht beisammen hat: Das ist der Teil, der länger dauert als gedacht.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/internetrecht/informationspflichten-webshops">WKO, Informationspflichten für Webshops</a></p>
<p>Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun</p>
<p><strong>1.</strong> Einmal fragen, wer im Betrieb welche KI-Werkzeuge verwendet. Ohne Vorwurf — sonst bekommen Sie keine ehrliche Antwort.</p>
<p><strong>2.</strong> Die eine Seite Regeln aufschreiben. Vier Punkte, mehr nicht.</p>
<p><strong>3.</strong> Website nach Umweltwörtern durchsuchen. Was Sie nicht belegen können, kommt weg.</p>
<p>Kennen Sie jemanden, für den das nützlich wäre? Leiten Sie diese Mail einfach weiter — angemeldet wird man unter <a href="https://forms.mitkipro.eu/anmelden">forms.mitkipro.eu/anmelden</a>.</p>
<p>Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an <a href="mailto:ronald@mitkipro.eu">ronald@mitkipro.eu</a>. Ich lese jede Nachricht selbst.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 36</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw36/</link>
    <guid isPermaLink="true">https://digest.mitkipro.eu/2026/09/ki-digest-kw36/</guid>
    <pubDate>Sun, 06 Sep 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Und wenn eine KI Ihre Werbetexte schreibt, steht das Wort schnell drin.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>die nächste Frist, die Sie betrifft, kommt diesmal nicht aus der KI-Verordnung. Am 27. September ändern sich die Regeln dafür, was Sie in Werbetexten behaupten dürfen — und für Webshops kommen zwei neue Pflichtangaben dazu. Das sind drei Wochen.</p>
<p>Mit KI hat es trotzdem zu tun, und zwar unmittelbar: Wer Texte von einer KI schreiben lässt, bekommt bestimmte Wörter frei Haus geliefert. Genau die sind ab Ende September heikel.</p>
<p><em>Praxis</em></p>
<h2>„Nachhaltig“ dürfen Sie ab 27. September nur noch mit Beleg schreiben</h2>
<p>Ab dem 27. September gelten verschärfte Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Wörter wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig hergestellt“ oder „recycelbar“ dürfen dann nur noch verwendet werden, wenn sie sich durch geprüfte Nachweise belegen lassen. Das betrifft Produktbeschreibungen ebenso wie Werbetexte und Labels — also nicht nur Webshops, sondern jede Website, auf der geworben wird.</p>
<p>Zusätzlich werden Nachhaltigkeitssiegel unzulässig, die nicht auf einer anerkannten Zertifizierung beruhen. Ein selbst gestaltetes grünes Abzeichen auf der Startseite kann damit zum Problem werden.</p>
<p>Und hier kommt die KI ins Spiel: Wer einen Werbetext von ChatGPT, Claude oder Gemini schreiben lässt, bekommt solche Wörter besonders gern geliefert. Sie klingen gut, kosten nichts und stehen in jedem Trainingstext. Genau deshalb rutschen sie unbemerkt in Texte, die vorher keine solche Behauptung enthielten.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Gehen Sie Ihre Website einmal mit der Suchfunktion durch — „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „öko“. Zu jedem Fund die Frage: Könnte ich das belegen, wenn jemand fragt? Wenn nicht, ersatzlos streichen. Das ist billiger als jede Diskussion darüber später.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/internetrecht/informationspflichten-webshops">WKO, Informationspflichten für Webshops</a></p>
<p><em>Frist</em></p>
<h2>Webshops brauchen zwei neue Pflichtangaben</h2>
<p>Wenn Sie Waren an Verbraucher online verkaufen, kommen zum selben Datum zwei standardisierte Hinweise dazu.</p>
<p>Der erste ist ein <strong>harmonisierter Gewährleistungshinweis</strong> mit QR-Code, der auf europäische Informationsseiten führt. Er muss gut sichtbar im Shop stehen. Wichtig: Das Format ist vorgegeben, auch die Farben — Sie können ihn nicht frei gestalten.</p>
<p>Der zweite ist ein <strong>Garantielabel</strong> beim einzelnen Produkt. Es greift nur unter drei Bedingungen gleichzeitig: Die Herstellergarantie läuft länger als zwei Jahre, sie ist kostenlos, und sie deckt das gesamte Produkt ab. Trifft eines davon nicht zu, entfällt das Label.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Diese Hinweise ersetzen nichts — AGB, Widerrufsbelehrung und Garantiebedingungen bleiben daneben bestehen. Wer viele Produkte verschiedener Hersteller führt, hat den größeren Teil der Arbeit nicht beim Einbauen, sondern beim Zusammentragen der Garantiedaten. Damit würde ich diese Woche anfangen, nicht in der letzten.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/internetrecht/spezielle-informationspflichten-im-fernabsatz-b2c-im-detail">WKO, Informationspflichten im Fernabsatz</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>Die Frage kommt um 22 Uhr. Die Antwort auch.</p>
<p>Klara beantwortet Fragen auf Ihrer Website, wenn Sie längst Feierabend haben — und sagt dabei von sich aus, dass sie eine Künstliche Intelligenz ist. Sehen Sie sich an, wie das aussieht, bevor Sie über einen eigenen Assistenten nachdenken.</p>
<p><a href="https://klara.mitkipro.eu">Klara ansehen</a></p>
<p><em>Einordnung</em></p>
<h2>Das österreichische Gesetz dazu gibt es noch nicht</h2>
<p>Anders als die KI-Verordnung gilt diese EU-Richtlinie nicht unmittelbar. Sie muss erst in österreichisches Recht gegossen werden, und zwar über eine Änderung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes. Die Wirtschaftskammer schreibt dazu, das Gesetzgebungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen.</p>
<p>Das ist dieselbe Lage wie bei der KI-Aufsicht, über die wir vor zwei Wochen geschrieben haben: Der europäische Termin steht fest, die österreichische Umsetzung hinkt hinterher. Für Sie ändert das wenig — der 27. September bleibt der 27. September, und die Details werden sich gegenüber der Richtlinie kaum verschieben.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Nicht auf das fertige Gesetz warten, aber auch nichts überstürzen. Das Aufräumen der Werbetexte aus Meldung eins können Sie sofort machen — das gilt unabhängig vom genauen Gesetzeswortlaut. Bei den standardisierten Hinweisen im Shop lohnt es sich, kurz vorher noch einmal auf die WKO-Seite zu schauen, ob die endgültige Fassung Abweichungen bringt.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/internetrecht/informationspflichten-webshops">WKO, Internetrecht</a></p>
<p>Drei Wochen, drei Schritte</p>
<p><strong>1.</strong> Diese Woche: Website nach Umweltwörtern durchsuchen. Was Sie nicht belegen können, kommt weg.</p>
<p><strong>2.</strong> Nächste Woche, falls Sie einen Shop haben: Garantiedaten Ihrer Lieferanten zusammentragen. Das dauert länger als das Einbauen.</p>
<p><strong>3.</strong> Dritte Woche: Hinweise einbauen und den Shop einmal als Kunde durchklicken.</p>
<p>Kennen Sie jemanden mit einem Webshop? Leiten Sie diese Mail einfach weiter — angemeldet wird man unter <a href="https://forms.mitkipro.eu/anmelden">forms.mitkipro.eu/anmelden</a>.</p>
<p>Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an <a href="mailto:ronald@mitkipro.eu">ronald@mitkipro.eu</a>. Ich lese jede Nachricht selbst.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 35</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/08/ki-digest-kw35/</link>
    <guid isPermaLink="true">https://digest.mitkipro.eu/2026/08/ki-digest-kw35/</guid>
    <pubDate>Sun, 30 Aug 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Die Wirtschaftskammer hat ein Beispiel, das die Frage klärt.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>seit vier Wochen geht es hier immer wieder um Kennzeichnung. Eine Frage ist dabei offengeblieben, und es ist die einzige, die im Alltag wirklich zählt: <em>Welches</em> Bild denn nun? Muss die Zeichnung im Prospekt einen Hinweis tragen? Das Foto auf der Startseite?</p>
<p>Die Wirtschaftskammer hat dazu ein Beispiel veröffentlicht, das die Sache klärt. Damit fangen wir an.</p>
<p><em>Praxis</em></p>
<h2>Das Bild ja, der Text nein — ein Beispiel der Wirtschaftskammer</h2>
<p>Ein Malerbetrieb sucht einen Lehrling und schreibt dazu einen Beitrag für die eigene Website. Dazu ein mit KI erzeugtes Bild: zwei junge Menschen in Arbeitskleidung auf einer Baustelle. Es wirkt wie ein echtes Betriebsfoto. Der Begleittext wurde ebenfalls mit KI-Unterstützung erstellt, der Betrieb hat ihn geprüft, überarbeitet und freigegeben.</p>
<p>Ergebnis: Das <strong>Bild</strong> muss gekennzeichnet werden, weil es wie eine echte Aufnahme aus dem Betrieb aussieht. Der <strong>Text</strong> nicht — weil ihn ein Mensch geprüft und die Verantwortung dafür übernommen hat.</p>
<p>Damit ist auch die Frage nach dem <em>welchen</em> Bild beantwortet. Entscheidend ist, ob ein Inhalt wie ein echtes Foto oder eine reale Situation wirkt. Klar erkennbare Illustrationen, Symbolgrafiken und stilisierte Darstellungen sind in der Regel unproblematisch, weil dem Betrachter ohnehin klar ist, dass er kein Foto vor sich hat.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Die Faustregel lautet: Je echter es aussieht, desto eher braucht es einen Hinweis. Die Wirtschaftskammer schlägt schlichte Formulierungen vor — „Bild: KI-generiert“ oder „Symbolbild, mit KI erstellt“. Mehr ist nicht nötig.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.wko.at/gewerbe-handwerk/ki-im-betrieb-ab-de.-august-2026-zusaetzlich-zu-beachten">WKO, Gewerbe und Handwerk</a></p>
<p><em>Einordnung</em></p>
<h2>Das Wasserzeichen der Anbieter ersetzt Ihre Kennzeichnung nicht</h2>
<p>Vergangene Woche stand hier, dass die großen KI-Anbieter ihre Ausgaben seit Anfang August maschinenlesbar markieren. Daraus ließe sich der bequeme Schluss ziehen: Dann ist die Kennzeichnung ja schon erledigt. Das stimmt leider nicht.</p>
<p>Es sind zwei verschiedene Pflichten. Die maschinenlesbare Markierung erfüllt die Pflicht des <em>Anbieters</em> — also von Google, OpenAI oder Anthropic. Ihre eigene Pflicht als Betreiber ist eine andere: Ein täuschend echt wirkender Inhalt muss für den Betrachter <em>erkennbar</em> gekennzeichnet sein. Mit bloßem Auge, ohne Hilfsmittel.</p>
<p>Praktisch gesehen ist das sogar die einfachere Pflicht: Ob jemand sie erfüllt hat, sieht man beim Ansehen der Seite. Genau deshalb ist sie aber auch von außen leicht überprüfbar — auch von Mitbewerbern.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Verlassen Sie sich nicht darauf, dass in der Datei etwas Unsichtbares steckt. Was zählt, ist die sichtbare Zeile unter dem Bild. Die kostet Sie zwei Sekunden und erledigt das Thema.</p>
<p>Quelle: <a href="https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/">Artikel 50 der KI-Verordnung</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>Die Anfrage kommt, während Sie arbeiten.</p>
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<p><strong>300 € Einrichtung, danach 29 € im Monat.</strong></p>
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<p><em>Entwarnung</em></p>
<h2>Ihre bestehende Website müssen Sie nicht nachträglich kennzeichnen</h2>
<p>Eine Frage, die sich nach den letzten Ausgaben stellt: Muss ich jetzt alles durchgehen, was in den vergangenen Jahren online gegangen ist? Nach der Einschätzung spezialisierter Anwälte nicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung, und für Inhalte, die vor dem Stichtag online gingen, gibt es keine allgemeine Pflicht zur Nachkennzeichnung.</p>
<p>Die Kehrseite: Wer ein älteres KI-Bild <em>jetzt</em> neu verwendet — in einem frischen Beitrag, einem neuen Prospekt, einem Social-Media-Posting — veröffentlicht es damit neu. Dann gilt die Pflicht, auch wenn das Bild schon lange auf der Festplatte liegt.</p>
<p>Ein Detail zum Schluss, das überrascht: Ein Wasserzeichen in ein fremdes Bild zu setzen, kann selbst eine Rechtsverletzung sein — nämlich dann, wenn Ihnen die Nutzungsrechte daran nicht die Bearbeitung erlauben. Bei zugekauften Bildern also besser den Hinweis daneben setzen als ins Bild hinein.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Kein Großreinemachen nötig. Fangen Sie bei dem an, was Sie als Nächstes veröffentlichen — und arbeiten Sie sich nur dann rückwärts, wenn Sie ohnehin etwas überarbeiten.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.maisch.law/blog/abmahnung-wegen-deepfake-neue-ki-kennzeichnungspflicht/">Maisch.law Rechtsanwälte, IT-Recht</a></p>
<p>Die Bestandsaufnahme in fünf Fragen</p>
<p>Die Wirtschaftskammer empfiehlt als ersten Schritt eine kurze Aufstellung. Fünf Fragen, ein Blatt Papier:</p>
<p><strong>1.</strong> Wo werden im Betrieb bereits KI-Bilder verwendet?</p>
<p><strong>2.</strong> Gibt es Texte, die mit KI vorbereitet und veröffentlicht werden?</p>
<p><strong>3.</strong> Ist ein Chatbot geplant oder bereits im Einsatz?</p>
<p><strong>4.</strong> Wer prüft Inhalte vor der Veröffentlichung?</p>
<p><strong>5.</strong> Wer ist für Kennzeichnung und Freigabe zuständig?</p>
<p>Kennen Sie jemanden, für den das nützlich wäre? Leiten Sie diese Mail einfach weiter — angemeldet wird man unter <a href="https://forms.mitkipro.eu/anmelden">forms.mitkipro.eu/anmelden</a>.</p>
<p>Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an <a href="mailto:ronald@mitkipro.eu">ronald@mitkipro.eu</a>. Ich lese jede Nachricht selbst.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 34</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/08/ki-digest-kw34/</link>
    <guid isPermaLink="true">https://digest.mitkipro.eu/2026/08/ki-digest-kw34/</guid>
    <pubDate>Sun, 23 Aug 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Auch die Texte, bei denen Sie nur Korrektur lesen ließen.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>wenn Sie einen Text von einer KI schreiben oder auch nur überarbeiten lassen, trägt er seit Anfang August womöglich ein Zeichen, das Sie nicht sehen können. Das klingt beunruhigender, als es ist — aber man sollte davon wissen.</p>
<p>Dazu die Frage, die sich nach der vergangenen Ausgabe aufdrängt: Wenn Österreich noch keine Aufsichtsbehörde hat — wer sollte dann überhaupt etwas unternehmen? Die Antwort ist unangenehmer als erwartet.</p>
<p><em>Praxis</em></p>
<h2>KI-Texte tragen jetzt ein unsichtbares Wasserzeichen</h2>
<p>Seit dem 2. August versehen die großen KI-Anbieter ihre Ausgaben mit maschinenlesbaren Markierungen. Bei Texten geschieht das über ein für Menschen unsichtbares Muster, das beim Kopieren mitwandert und leichte Überarbeitungen überstehen kann. Bei Bilddateien wird eine signierte Herkunftsangabe in die Datei geschrieben, die allerdings verlorengeht, sobald man das Format wechselt oder einen Bildschirmausschnitt speichert.</p>
<p>Hintergrund ist ein freiwilliger EU-Kodex, dem sich die führenden Anbieter angeschlossen haben — unter anderem Google, Meta, Microsoft, OpenAI und Anthropic. Die Markierung wird weltweit gesetzt, nicht nur für Nutzer in Europa, und lässt sich nicht abschalten.</p>
<p>Der Haken, auf den die Anbieter selbst hinweisen: Das Zeichen belegt nur, dass ein Text durch das System gelaufen ist — nicht, dass eine Maschine ihn geschrieben hat. Wer seinen eigenen Text von einer KI korrigieren oder übersetzen lässt, bekommt die Markierung ebenfalls. Ein öffentliches Prüfwerkzeug gibt es bisher nicht.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Eine maschinenlesbare Markierung ist keine sichtbare Kennzeichnung, und sie löst auch keine neue Pflicht für Sie aus — was Sie kennzeichnen müssen, hat sich nicht geändert. Wichtig ist nur eines: Vorhandene Markierungen in Bildern dürfen Sie nicht entfernen. Das passiert schnell versehentlich, etwa beim Umwandeln in ein anderes Dateiformat.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.euronews.com/next/2026/08/11/eu-compliance-delivered-globally-anthropic-to-watermark-claudes-output-worldwide">Euronews, 11. August 2026</a></p>
<p><em>Recht</em></p>
<h2>Die Abmahnung kommt nicht von der Behörde, sondern vom Mitbewerber</h2>
<p>Vergangene Woche stand hier, dass Österreich noch keine Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung benannt hat. Der naheliegende Schluss daraus wäre: Dann kann mir vorerst nichts passieren. Dieser Schluss ist gefährlich.</p>
<p>Eine Wiener Kanzlei rechnet kurzfristig mit einer zweiten Schiene, die ganz ohne Behörde funktioniert: dem Wettbewerbsrecht. Wer seinen Chatbot nicht kennzeichnet und sich damit einen Vorsprung verschafft, kann von Mitbewerbern abgemahnt und auf Unterlassung geklagt werden. Dieses Muster ist von anderen Kennzeichnungspflichten bekannt — die ersten Testfälle folgen erfahrungsgemäß rasch nach dem Stichtag.</p>
<p>Dazu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Verordnung nimmt ausdrücklich auch jene in die Pflicht, die KI nur <em>einsetzen</em>, nicht bloß jene, die sie entwickeln. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht — maßgeblich ist das Risiko des Systems, nicht die Größe der Firma.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Die Millionenstrafen aus den Schlagzeilen sind das eine. Die zweite Schiene ist die unauffälligere: Eine Abmahnung setzt keine Behörde voraus, sondern nur einen Mitbewerber, dem etwas auffällt. Und eine Unterlassungsklage kostet Geld und Nerven, auch wenn am Ende nichts Schlimmes herauskommt. Prüfen Sie Ihren Chatbot-Hinweis also einmal mit den Augen eines Mitbewerbers, nicht mit denen einer Behörde.</p>
<p>Quelle: <a href="https://ts.at/wissen/it-ecommerce/ki-verordnung-frist-2-august/">Tonninger Schermaier &amp; Partner Rechtsanwälte, Wien</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>Sie kommen müde von der Baustelle heim. Beim Frühstück liegt die Anfrage da.</p>
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<p><em>Einordnung</em></p>
<h2>Die neuen EU-Symbole sind freiwillig — die Kennzeichnung ist es nicht</h2>
<p>Seit 20. Juli stellt die Europäische Kommission drei Kennzeichen zur freien Verwendung bereit: das Kürzel „AI“, ergänzt um „GENERATED“ für vollständig KI-erzeugte und „MODIFIED“ für KI-bearbeitete Inhalte. Sie stammen aus demselben freiwilligen Kodex wie die Wasserzeichen aus Meldung eins.</p>
<p>Freiwillig sind allerdings nur die Symbole, nicht die Kennzeichnung selbst. Wer sie verwendet, hat einen anerkannten Nachweis in der Hand. Wer eigene Formulierungen wählt, muss im Zweifel darlegen, dass sie gleichwertig sind.</p>
<p>Eine feste Mindestgröße gibt es nicht. Entscheidend ist die Wirkung: Das Zeichen muss ohne Zutun des Betrachters sofort erkennbar sein, sich vom Hintergrund abheben und lange genug sichtbar bleiben. Ein Symbol, das unter normalen Bedingungen übersehen wird, erfüllt die Pflicht nicht.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Wenn Sie ohnehin etwas kennzeichnen müssen — etwa ein realistisches KI-Bild mit erkennbaren Personen — nehmen Sie das EU-Symbol. Es ist der bequemste Weg, weil Sie damit nichts mehr begründen müssen. Für alles andere ändert sich nichts.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/faq/FAQ.de.html">KI-Servicestelle der RTR, FAQ zum AI Act</a></p>
<p>Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun</p>
<p><strong>1.</strong> Chatbot-Hinweis noch einmal ansehen — diesmal mit der Frage: Würde ein Mitbewerber hier etwas finden?</p>
<p><strong>2.</strong> Bei KI-Bildern: vorhandene Markierungen in der Datei belassen. Nicht durch Format-Umwandlung oder Bildschirmausschnitt entfernen.</p>
<p><strong>3.</strong> Falls noch offen: die halbe Seite zur KI-Einweisung. Wer im Betrieb mit KI arbeitet, wann, worüber. Mehr braucht es nicht — und wer allein arbeitet, notiert eben sich selbst.</p>
<p>Wenn Ihnen etwas gefehlt hat, zu lang war oder zu kurz — antworten Sie einfach auf diese Mail. Ich lese jede Antwort selbst.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
  <item>
    <title>KI-Digest KW 33</title>
    <link>https://digest.mitkipro.eu/2026/08/ki-digest-kw33/</link>
    <guid isPermaLink="true">https://digest.mitkipro.eu/2026/08/ki-digest-kw33/</guid>
    <pubDate>Sun, 16 Aug 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
    <description>Zwei Fristen wurden verschoben. Eine betrifft Sie weiterhin.</description>
    <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>drei Wochen bevor die KI-Verordnung scharf wurde, hat die EU sie noch einmal geändert. Seit 27. Juli ist der sogenannte AI Omnibus in Kraft — die erste größere Korrektur am Regelwerk. Zwei Fristen sind gefallen, eine wichtige ist geblieben.</p>
<p>Dazu eine gute Nachricht für alle, denen gerade Schulungszertifikate angeboten werden. Und eine Richtigstellung in eigener Sache.</p>
<p><em>Recht</em></p>
<h2>Zwei Fristen sind verschoben — die für Ihren Chatbot nicht</h2>
<p>Am 27. Juli ist der AI Omnibus in Kraft getreten, die erste inhaltliche Änderung der KI-Verordnung. Der Grund ist wenig überraschend: Normen, Leitlinien und Behörden waren schlicht nicht rechtzeitig fertig.</p>
<p>Verschoben wurde vor allem, was Systeme mit hohem Risiko betrifft — etwa KI in der Personalauswahl, bei der Kreditvergabe oder im Bildungsbereich. Diese Pflichten hätten ab 2. August gegolten und greifen nun erst ab 2. Dezember 2027. Ist die KI fest in ein Produkt eingebaut, das ohnehin geprüft wird, verschiebt es sich bis 2. August 2028. Auch die KI-Reallabore, in denen Betriebe neue Anwendungen unter behördlicher Begleitung testen sollen, kommen erst 2027.</p>
<p>Nicht verschoben wurde das, worüber wir vergangene Woche geschrieben haben: Der Hinweis, dass ein Chatbot eine KI ist, und die Kennzeichnung von Deepfakes gelten seit 2. August unverändert. Neu ist außerdem, dass Erleichterungen, die bisher nur kleinen und mittleren Unternehmen offenstanden, künftig auch für größere Mittelständler gelten.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Für die allermeisten Kleinbetriebe ändert sich durch die Verschiebung nichts, weil sie ohnehin keine Hochrisiko-KI einsetzen. Was Sie betrifft, war nie verschoben. Wer letzte Woche seinen Chatbot geprüft hat, muss diese Woche nichts nachholen.</p>
<p>Quelle: <a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/ai-omnibus-enters-force">Europäische Kommission, Meldung vom 27. Juli 2026</a></p>
<p><em>Entwarnung</em></p>
<h2>Ihre Mitarbeiter brauchen kein KI-Zertifikat</h2>
<p>Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz: Wer im Betrieb mit KI arbeitet, soll wissen, was er da tut. Seither werden Schulungen und Zertifikate verkauft, die angeblich nötig sind, um diese Pflicht zu erfüllen.</p>
<p>Die Regel wurde jetzt sogar abgeschwächt. Bisher mussten Betriebe ausreichende KI-Kompetenz <em>sicherstellen</em>; künftig genügt es, ihre Entwicklung zu <em>fördern</em>. Ausdrücklich klargestellt wird dabei: Es muss kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden.</p>
<p>Und zu den Zertifikaten wird die KI-Servicestelle deutlich: Es gibt derzeit überhaupt keine Zertifizierung für solche Schulungen, eine der KI-Verordnung entsprechende Zertifizierung ist gar nicht möglich. Externe Kurse können sinnvoll sein, begründen aber keine Vermutung, dass Sie die Pflicht erfüllt haben. Interne Einweisungen durch eigene Leute reichen ausdrücklich aus.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Wenn Ihnen jemand ein „AI-Act-Zertifikat“ verkaufen will, verkauft er etwas, das es nicht gibt. Was zählt, ist eine schriftliche Notiz: wer wurde wann, zu welchem Thema, von wem eingewiesen. Eine halbe Seite genügt. Die Wirtschaftskammer stellt unter <a href="https://www.wko.at/ki">wko.at/ki</a> kostenlose Muster-Richtlinien bereit.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/faq/FAQ.de.html">KI-Servicestelle der RTR, FAQ zum AI Act</a></p>
<p>In eigener Sache</p>
<p>„Guten Tag! Ich bin Klara, eine Künstliche Intelligenz.“</p>
<p>So beginnt jedes Gespräch mit unserer digitalen Beraterin — der Hinweis steht im ersten Satz, das Label bleibt dauerhaft sichtbar. Genau so, wie es die Aufsicht als geeignet beschreibt. Sehen Sie sich an, wie das in der Praxis aussieht, bevor Sie Ihren eigenen Hinweis formulieren.</p>
<p><a href="https://klara.mitkipro.eu">Klara ansehen</a></p>
<p><em>Richtigstellung</em></p>
<h2>Österreich hat noch keine Aufsichtsbehörde für KI</h2>
<p>Vergangene Woche stand hier, für die Aufsicht in Österreich sei die KI-Servicestelle der RTR zuständig. Das ist nicht richtig, und ich stelle es gerne klar. Die KI-Servicestelle ist Informations- und Anlaufstelle — sie berät, veröffentlicht und beantwortet Fragen, aber sie beaufsichtigt nicht.</p>
<p>Wer beaufsichtigt, steht nämlich noch gar nicht fest. Die KI-Servicestelle schreibt selbst, dass es in Österreich derzeit keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten gibt — weder eine Marktüberwachungsbehörde noch eine notifizierende Behörde. Die Frist dafür war der 2. August 2025, sie ist seit einem Jahr verstrichen.</p>
<p><strong>Was das für Sie heißt:</strong> Das ist kein Grund abzuwarten. Die Pflichten gelten unabhängig davon, ob gerade jemand kontrolliert — und sie gelten rückwirkend fort, wenn die Behörde einmal steht. Der ruhige Weg ist, die zwei, drei Dinge jetzt zu erledigen, solange kein Druck dahinter ist. Fragen zur Auslegung beantwortet die KI-Servicestelle übrigens weiterhin, kostenlos, unter ki@rtr.at.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/faq/FAQ.de.html">KI-Servicestelle der RTR, FAQ zum AI Act</a></p>
<p>Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun</p>
<p><strong>1.</strong> Eine halbe Seite anlegen: Wer im Betrieb arbeitet mit KI, wann wurde er eingewiesen, worüber. Damit ist die Kompetenzpflicht abgehakt.</p>
<p><strong>2.</strong> Angebote für „AI-Act-Zertifikate“ erst einmal liegen lassen und nachfragen, was genau zertifiziert wird.</p>
<p><strong>3.</strong> Falls letzte Woche keine Zeit war: Chatbot oder Sprachassistent auf der Website prüfen, ob der KI-Hinweis gleich am Anfang sichtbar ist.</p>
<p>Wenn Ihnen etwas gefehlt hat, zu lang war oder zu kurz — antworten Sie einfach auf diese Mail. Ich lese jede Antwort selbst. Und wenn Sie einen Fehler finden, sagen Sie es mir; ich stelle es lieber richtig, als dass es stehen bleibt.</p>
<p>Bis nächsten Sonntag,</p>
<p>Ronald Wiplinger</p>
<p>Mit KI Pro FlexCo, Wien</p>]]></content:encoded>
  </item>
</channel>
</rss>
