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· KW 38

KI-Digest KW 38

Eine davon betrifft jede Website, nicht nur Webshops.

Guten Morgen,

in den nächsten elf Tagen laufen zwei Fristen ab. Die eine betrifft nur Online-Shops, die andere jede Website, auf der geworben wird.

Bei der ersten gibt es einen Haken: Zahlreiche Ratgeberseiten nennen noch ein Datum, das für Österreich überholt ist. Damit fangen wir an.

Frist

Der Widerrufsbutton kommt am 1. Oktober — nicht im Juni

Wer online Verträge mit Verbrauchern abschließt, muss ab 1. Oktober eine elektronische Rücktrittsfunktion anbieten — den sogenannten Widerrufsbutton. Betroffen sind Webshops, Apps, Buchungssysteme und Kundenportale, also alles, worüber ein Vertrag tatsächlich zustande kommt. Verträge, die nur per E-Mail oder Telefon geschlossen werden, fallen nicht darunter.

Der Ablauf ist im Gesetz vorgegeben: eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“, die ohne Anmeldung erreichbar ist und während der gesamten Rücktrittsfrist sichtbar bleibt. Dahinter ein Formular, am Ende eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Danach muss unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit hinausgehen.

Und der Haken, weshalb diese Meldung hier steht: Viele Seiten nennen als Stichtag noch den 19. Juni. Das war der europäische Termin. Der Nationalrat hat das Inkrafttreten für Österreich per Abänderungsantrag auf den 1. Oktober verschoben, um eine Rückwirkung zu vermeiden. Maßgeblich sind Verträge, die nach dem 30. September geschlossen werden. Wer allerdings auch nach Deutschland verkauft, ist dort bereits seit Juni in der Pflicht.

Was das für Sie heißt: Elf Tage. Wer eine gängige Shop-Software verwendet, sollte zuerst beim Anbieter nachfragen — für die verbreiteten Systeme gibt es fertige Lösungen. Bei selbst gebauten Seiten oder Baukästen ohne eigene Funktion braucht es eine eigene Widerrufsseite. Als Strafrahmen sind bis zu 1.450 Euro vorgesehen.

Quelle: WKO, E-Commerce-Rechtsfrage zum Widerrufsbutton

Erinnerung

Nächsten Sonntag: „Nachhaltig“ braucht einen Beleg

Am 27. September — kommenden Sonntag — dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch verwendet werden, wenn sie sich belegen lassen. „Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig hergestellt“, „recycelbar“. Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung werden ebenfalls unzulässig.

Das gilt für Produktbeschreibungen, Werbetexte und Labels — also für jede Website, auf der geworben wird, nicht nur für Shops. Wer online an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich den harmonisierten Gewährleistungshinweis mit QR-Code und, unter bestimmten Bedingungen, ein Garantielabel beim Produkt.

Die beiden Termine liegen vier Tage auseinander. Wer einen Shop betreibt, macht daraus sinnvollerweise einen Arbeitsgang statt zwei.

Was das für Sie heißt: Das Durchsuchen der eigenen Texte ist an einem Abend erledigt. Suchfunktion öffnen, nach „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „öko“ suchen, und bei jedem Treffer fragen: Könnte ich das belegen? Wenn nicht, streichen.

Quelle: WKO, Informationspflichten für Webshops

In eigener Sache

„Guten Tag! Ich bin Klara, eine Künstliche Intelligenz.“

So beginnt jedes Gespräch mit unserer digitalen Beraterin — der Hinweis steht im ersten Satz, das Label bleibt dauerhaft sichtbar. Genau so, wie es die Aufsicht als geeignet beschreibt. Sehen Sie sich an, wie das in der Praxis aussieht.

Klara ansehen

Einordnung

Vier Dinge, die von außen in fünf Minuten sichtbar sind

Alle Pflichten der letzten Wochen haben eines gemeinsam: Ob jemand sie erfüllt hat, sieht man beim Ansehen der Website. Dafür braucht es keine Behörde und keine Prüfung — es genügt ein Mitbewerber mit fünf Minuten Zeit. Verstöße können nach dem Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, und diese Schiene funktioniert unabhängig davon, ob eine Aufsichtsbehörde bereits benannt ist.

Der Chatbot. Sagt er im ersten Satz, dass er eine KI ist? Ein Hinweis nur in den AGB reicht ausdrücklich nicht.

Die Bilder. Sieht ein KI-Bild wie ein echtes Foto aus, braucht es eine sichtbare Zeile darunter. Zeichnungen und Symbolgrafiken nicht.

Die Werbewörter. Ab nächstem Sonntag jedes „nachhaltig“ ohne Beleg.

Der Widerrufsbutton. Ab 1. Oktober, falls online Verträge zustande kommen.

Was das für Sie heißt: Nehmen Sie sich die fünf Minuten selbst, bevor sie ein anderer nimmt. Website aufrufen, als wären Sie ein fremder Besucher, und die vier Punkte der Reihe nach durchgehen. Was auffällt, notieren — erledigen können Sie es danach in Ruhe.

Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun

1. Website nach Umweltwörtern durchsuchen. Frist ist nächsten Sonntag.

2. Falls online Verträge zustande kommen: heute beim Shop-Anbieter nachfragen, ob der Widerrufsbutton schon vorbereitet ist.

3. Die eigene Startseite einmal mit fremden Augen ansehen. Vier Punkte, fünf Minuten.

Kennen Sie jemanden mit einem Webshop? Für den ist diese Ausgabe vermutlich die nützlichste seit Längerem — leiten Sie sie einfach weiter. Angemeldet wird man unter forms.mitkipro.eu/anmelden.

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir an ronald@mitkipro.eu. Ich lese jede Nachricht selbst.

Bis nächsten Sonntag,

Ronald Wiplinger

Mit KI Pro FlexCo, Wien

Quellen