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· KW 33

KI-Digest KW 33

Zwei Fristen wurden verschoben. Eine betrifft Sie weiterhin.

Guten Morgen,

drei Wochen bevor die KI-Verordnung scharf wurde, hat die EU sie noch einmal geändert. Seit 27. Juli ist der sogenannte AI Omnibus in Kraft — die erste größere Korrektur am Regelwerk. Zwei Fristen sind gefallen, eine wichtige ist geblieben.

Dazu eine gute Nachricht für alle, denen gerade Schulungszertifikate angeboten werden. Und eine Richtigstellung in eigener Sache.

Recht

Zwei Fristen sind verschoben — die für Ihren Chatbot nicht

Am 27. Juli ist der AI Omnibus in Kraft getreten, die erste inhaltliche Änderung der KI-Verordnung. Der Grund ist wenig überraschend: Normen, Leitlinien und Behörden waren schlicht nicht rechtzeitig fertig.

Verschoben wurde vor allem, was Systeme mit hohem Risiko betrifft — etwa KI in der Personalauswahl, bei der Kreditvergabe oder im Bildungsbereich. Diese Pflichten hätten ab 2. August gegolten und greifen nun erst ab 2. Dezember 2027. Ist die KI fest in ein Produkt eingebaut, das ohnehin geprüft wird, verschiebt es sich bis 2. August 2028. Auch die KI-Reallabore, in denen Betriebe neue Anwendungen unter behördlicher Begleitung testen sollen, kommen erst 2027.

Nicht verschoben wurde das, worüber wir vergangene Woche geschrieben haben: Der Hinweis, dass ein Chatbot eine KI ist, und die Kennzeichnung von Deepfakes gelten seit 2. August unverändert. Neu ist außerdem, dass Erleichterungen, die bisher nur kleinen und mittleren Unternehmen offenstanden, künftig auch für größere Mittelständler gelten.

Was das für Sie heißt: Für die allermeisten Kleinbetriebe ändert sich durch die Verschiebung nichts, weil sie ohnehin keine Hochrisiko-KI einsetzen. Was Sie betrifft, war nie verschoben. Wer letzte Woche seinen Chatbot geprüft hat, muss diese Woche nichts nachholen.

Quelle: Europäische Kommission, Meldung vom 27. Juli 2026

Entwarnung

Ihre Mitarbeiter brauchen kein KI-Zertifikat

Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz: Wer im Betrieb mit KI arbeitet, soll wissen, was er da tut. Seither werden Schulungen und Zertifikate verkauft, die angeblich nötig sind, um diese Pflicht zu erfüllen.

Die Regel wurde jetzt sogar abgeschwächt. Bisher mussten Betriebe ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen; künftig genügt es, ihre Entwicklung zu fördern. Ausdrücklich klargestellt wird dabei: Es muss kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden.

Und zu den Zertifikaten wird die KI-Servicestelle deutlich: Es gibt derzeit überhaupt keine Zertifizierung für solche Schulungen, eine der KI-Verordnung entsprechende Zertifizierung ist gar nicht möglich. Externe Kurse können sinnvoll sein, begründen aber keine Vermutung, dass Sie die Pflicht erfüllt haben. Interne Einweisungen durch eigene Leute reichen ausdrücklich aus.

Was das für Sie heißt: Wenn Ihnen jemand ein „AI-Act-Zertifikat“ verkaufen will, verkauft er etwas, das es nicht gibt. Was zählt, ist eine schriftliche Notiz: wer wurde wann, zu welchem Thema, von wem eingewiesen. Eine halbe Seite genügt. Die Wirtschaftskammer stellt unter wko.at/ki kostenlose Muster-Richtlinien bereit.

Quelle: KI-Servicestelle der RTR, FAQ zum AI Act

In eigener Sache

„Guten Tag! Ich bin Klara, eine Künstliche Intelligenz.“

So beginnt jedes Gespräch mit unserer digitalen Beraterin — der Hinweis steht im ersten Satz, das Label bleibt dauerhaft sichtbar. Genau so, wie es die Aufsicht als geeignet beschreibt. Sehen Sie sich an, wie das in der Praxis aussieht, bevor Sie Ihren eigenen Hinweis formulieren.

Klara ansehen

Richtigstellung

Österreich hat noch keine Aufsichtsbehörde für KI

Vergangene Woche stand hier, für die Aufsicht in Österreich sei die KI-Servicestelle der RTR zuständig. Das ist nicht richtig, und ich stelle es gerne klar. Die KI-Servicestelle ist Informations- und Anlaufstelle — sie berät, veröffentlicht und beantwortet Fragen, aber sie beaufsichtigt nicht.

Wer beaufsichtigt, steht nämlich noch gar nicht fest. Die KI-Servicestelle schreibt selbst, dass es in Österreich derzeit keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten gibt — weder eine Marktüberwachungsbehörde noch eine notifizierende Behörde. Die Frist dafür war der 2. August 2025, sie ist seit einem Jahr verstrichen.

Was das für Sie heißt: Das ist kein Grund abzuwarten. Die Pflichten gelten unabhängig davon, ob gerade jemand kontrolliert — und sie gelten rückwirkend fort, wenn die Behörde einmal steht. Der ruhige Weg ist, die zwei, drei Dinge jetzt zu erledigen, solange kein Druck dahinter ist. Fragen zur Auslegung beantwortet die KI-Servicestelle übrigens weiterhin, kostenlos, unter ki@rtr.at.

Quelle: KI-Servicestelle der RTR, FAQ zum AI Act

Wenn Sie diese Woche nur drei Dinge tun

1. Eine halbe Seite anlegen: Wer im Betrieb arbeitet mit KI, wann wurde er eingewiesen, worüber. Damit ist die Kompetenzpflicht abgehakt.

2. Angebote für „AI-Act-Zertifikate“ erst einmal liegen lassen und nachfragen, was genau zertifiziert wird.

3. Falls letzte Woche keine Zeit war: Chatbot oder Sprachassistent auf der Website prüfen, ob der KI-Hinweis gleich am Anfang sichtbar ist.

Wenn Ihnen etwas gefehlt hat, zu lang war oder zu kurz — antworten Sie einfach auf diese Mail. Ich lese jede Antwort selbst. Und wenn Sie einen Fehler finden, sagen Sie es mir; ich stelle es lieber richtig, als dass es stehen bleibt.

Bis nächsten Sonntag,

Ronald Wiplinger

Mit KI Pro FlexCo, Wien

Quellen